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Thema Ganztagsschulen
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Ganztagsschulen in Schleswig-Holstein

Screenshot der Internetseite Schulportraets

Informationen zum Ganztagsschulangebot 'vor Ort' finden Sie in den Schulporträts des Landes Schleswig-Holstein.

Link schulportraets.schleswig-holstein.de

Die "Offene Ganztagsschule" zeichnet sich durch schulische Veranstaltungen, die ergänzend zum planmäßigen Unterricht angeboten werden sowie das Prinzip der freiwilligen Teilnahme aus. Die "Offene Ganztagsschule" ermöglicht ein differenziertes Bildungs- und Erziehungsangebot, das sich an dem jeweiligen Bedarf der Kinder und Eltern orientiert. -
Kerngedanke ist ein verlässlicher Rahmen für Unterricht und ergänzende Angebote und somit die verstärkte Zusammenarbeit zwischen Schule, außerschulischen Kooperationspartnern und der örtlichen Jugendhilfe. Alle Angebote werden unter dem Dach der Schule organisatorisch zusammengefasst. Möglich wird dies durch die Kooperation von Lehrkräften und anderen gesellschaftlichen Gruppen sowie Partnern, die sich in der Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsarbeit engagieren. Beide entlasten und bereichern sich gegenseitig. Damit erhält die Schule eine andere pädagogische Qualität - sie wird zu einem ganztägig geöffneten Haus des Lebens und Lernens. Im Ergebnis kann eine neue Lern -und Lehrkultur entstehen, die mehr Zeit zum Lernen gibt. Kinder mit ihren unterschiedlichen Fähigkeiten und Begabungen können so stärker individuell gefördert werden.
Die Zahl der Offenen Ganztagsschulen hat sich in Schleswig-Holstein sehr positiv entwickelt. So arbeiten ab dem Schuljahr 2010/11 insgesamt 430 Schulen als Offene Ganztagsschulen. Das Land beteiligt sich mit finanziellen Zuschüssen an den laufenden Kosten der Ganztagsschulen. Dafür ist zum 01.01.2011 eine neue Richtlinie zur Genehmigung und Förderung von Offenen Ganztagsschulen sowie zur Einrichtung und Förderung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe und im achtjährigen gymnasialen Bildungsgang (G 8) in Kraft getreten. Sie wurde im Amtsblatt Nr.51 vom 20.12.2010 veröffentlicht und regelt das Förderverfahren ab dem Schuljahr 2011/12 (siehe Link: Richtlinien). Die Förderanträge sind wie bisher von den Trägern Offener Ganztagsschulen jährlich bis zum 30.04. im MBK einzureichen.

Hinzu kommen 23 gebundene Ganztagsschulen, in denen die Teilnahme am Unterricht und ergänzenden Veranstaltungen für die Schülerinnen und Schüler (teilweise) verpflichtend ist. Ergänzend zu diesen bereits bestehenden gebundenen Ganztagsschulen wurden in Schleswig-Holstein in den Jahren 2009 und 2010
10 neue gebundene Ganztagsschulen eingerichtet. Der Ganztagsbetrieb gilt für die jeweils neu aufgenommenen Klassen und wächst dann jahrgangsweise auf. Diese Schulen haben montags bis donnerstags ein achtstündiges und freitags ein fünfstündiges Angebot. Mit Ausnahme des Mittagessens ist das Angebot für die Schülerinnen und Schüler kostenfrei, im Unterschied zur Offenen Ganztagsschule allerdings verbindlich. Die Schulen erhalten sechs Lehrerwochenstunden pro Klasse für zusätzliche Angebote (unter anderem Förderunterricht), für die Organisation des Ganztagsbetriebes gibt es weitere zwei Lehrerwochenstunden je Schule. Neue gebundene Ganztagsschulen haben einen Rahmen von 37 Zeitstunden pro Woche. An den Betriebskosten beteiligt sich das Land mit 350 Euro im Jahr pro Klasse und Stunde.

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